Immobilienberatung

Altbauimmobilie nur mit Beratung eines Experten kaufen.

Sanierungsaufwand und Gebäudetechnik einschätzen und genau untersuchen

Die Verwirklichung Ihres Traums von einer Immobilie gehen Bauinterressenten unterschiedlich an. Während einer lieber den Neubau vorzieht, machen sich andere auf die Suche nach einem Altbau mit gewachsener Struktur. 

Das hat auch seine Vorteile: Die Objekte stehen in der Regel meist in gewachsenen Siedlungen, die Nachbarschaft ist bekannt und für Altbausanierungen gibt es zur Zeit Geld von Vater Staat.
Damit sich das Traumhaus nicht als Sanierungsobjekt entpuppt, kommt es vor dem Kauf auf die richtige Einschätzung der Bausubstanz, auf die notwendigen Sanierungsarbeiten und der damit verbundenen Kosten an.
Dafür sollten Interessenten die Hilfe von Experten in Anspruch nehmen. Denn Laien können Mängel an der Bausubstanz leicht übersehen.
Ein Experte hat ein Auge für Bauschäden und kann hierzu gleich eine fundierte Aussage machen. Ein Experte weiß, wo Schwachstellen liegen können und wonach er suchen muss, um etwa Feuchtigkeitsschäden, Schädlingsbefall am Gebälk oder andere Bauschäden zu entdecken.

Die Kosten für einen Experten sollten Kaufinteressenten nicht scheuen, denn Fehleinschätzungen bei der Beurteilung einer Altbauimmobilie können teuer werden.
 Je nach Art der Beratung werden pro Stunde ca. 50,00 Euro bis 100,00 Euro fällig. Der Experte sollte ausreichend Erfahrung im Bau von Altbausanierungen besitzen und Aussagen über die „ Weiterentwicklung “ des Hauses treffen können – vor allem dann, wenn Kaufinteressenten einen Umbau planen.

Dabei sind eventuell behördliche Auflagen zu erfüllen.

Wichtige Fragen bei einer Altbauimmobilie, sind neben der Feuchtigkeit im Keller die Wärmedämmung der Außenwände, des Daches und der Zustand der Heizungsanlage.
 
Fenster, die gesamte Gebäudetechnik und alle Ver- und Entsorgungsleitungen sollten daher genauestens unter die Lupe genommen werden.

Dies sind wichtige Punkte bei der Beurteilung der Energiekosten.

Um einige Sanierungsarbeiten kommen Käufer einer Bestandsimmobilie nicht herum, wenn diese ein bestimmtes Alter erreicht haben.
So schreibe die Energieeinsparverordnung ( EnEV ) vor, bei einem Eigentümerwechsel die oberste Geschossdecke zu dämmen, sofern das Dach zugänglich ist.
Wurde der Kessel der Heizung vor 1978 eingebaut, muss er außer Betrieb genommen werden. Heizungs- und Warmwasserleitungen, die durch nicht beheizte Räume führen, sind zu dämmen.
Bei der Besichtigung eines Hauses sollten Kaufinteressenten mit dem Gutachter besprechen, welche Arbeiten sie gegebenenfalls selbst übernehmen können.
Aufwendigere Arbeiten oder die Erneuerung der Elektro – bzw. Heizungsinstallation sollten aber Fachbetriebe überlassen werden.
Das Gutachten sollten darüber Auskunft geben, welche finanziellen Belastungen auf die Käufer zukommen. 

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